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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 13. Februar 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der CumulusPark GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere die Implementierung und Schulung von Buchhaltungssoftware.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen im Bereich der Implementierung und Schulung von Buchhaltungssoftware. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem individuellen Angebot.

Der Auftragnehmer ist IT-Dienstleister und kein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Steuerliche oder wirtschaftliche Beratung ist nicht Gegenstand der Leistung. Der Auftragnehmer erstellt keine Jahresabschlüsse und übernimmt keine laufende Buchhaltung.

3. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

4. Leistungserbringung

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Einsatz qualifizierter Mitarbeiter. Die Leistungen können vor Ort beim Auftraggeber oder remote (online) erbracht werden.

Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen bereit, insbesondere Zugang zu den relevanten Systemen, Testdaten und Ansprechpartner.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Bereitstellung der erforderlichen technischen Infrastruktur
  • Zurverfügungstellung von Zugangsdaten und Testumgebungen
  • Benennung kompetenter Ansprechpartner
  • Rechtzeitige Rückmeldung zu Abstimmungsfragen
  • Bereitstellung von Schulungsteilnehmern zum vereinbarten Termin

Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer Anpassung von Terminen und Vergütung führen.

6. Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Der Auftragnehmer bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten, haftet jedoch nicht für Verzögerungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, behördliche Maßnahmen oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern sich Termine angemessen.

7. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand (Stunden) zu den vereinbarten Stundensätzen.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

8. Terminverschiebung und Stornierung

Vereinbarte Schulungstermine können bis zu 14 Tage vor dem Termin kostenfrei verschoben werden. Bei Absagen oder Verschiebungen innerhalb von 14 Tagen vor dem Termin werden 50% der vereinbarten Vergütung berechnet. Bei Absagen innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin werden 100% der vereinbarten Vergütung berechnet.

Dies gilt nicht bei Absagen aus wichtigem Grund, der vom Auftraggeber nicht zu vertreten ist (z.B. Krankheit, behördliche Anordnungen).

9. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung dem Stand der Technik entsprechen und frei von wesentlichen Mängeln sind.

Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Leistungserbringung bzw. Abnahme.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

11. Geheimhaltung und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Leistungserbringung und nach den Vorgaben der DSGVO. Sofern erforderlich, wird eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung geschlossen.

12. Urheberrechte

Alle vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Dokumente, Schulungsunterlagen und Konfigurationen bleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch.

Die Weitergabe von Schulungsunterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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