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Rentenreform 2026: Rentenerhöhung, Aktivrente und neue Freibeträge im Überblick

Zum Jahr 2026 treten mehrere Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft. Von der Rentenerhöhung um 4,24 Prozent über den neuen Aktivrente-Freibetrag bis hin zu geänderten Steuerregeln — dieser Beitrag fasst die wesentlichen Neuerungen zusammen.

Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die dargestellten Inhalte sind keine Empfehlung für oder gegen bestimmte finanzielle Entscheidungen. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rentenberater.

Rentenerhöhung ab Juli 2026: Aktueller Rentenwert steigt auf 42,52 Euro

Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Die Anpassung basiert auf der Lohnentwicklung des Jahres 2025 und wurde am 5. März 2026 von der Deutschen Rentenversicherung bestätigt.

Wer beispielsweise bisher 1.500 Euro Bruttorente im Monat bezieht, kann ab Juli mit rund 1.564 Euro rechnen. Die Erhöhung gilt für alle Rentenarten — Altersrente, Erwerbsminderungsrente sowie Witwen- und Witwerrente — und bundesweit einheitlich.

Rentenniveau bis 2031 gesichert

Die Haltelinie von 48 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens gilt bis einschließlich 2031. Das bedeutet: Der Rentenwert wird in jedem Jahr mindestens so angepasst, dass dieses Niveau gehalten wird.

Aktivrente ab 2026: Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen

Seit dem 1. Januar 2026 können Arbeitnehmer, die ihre gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Auf das Jahr gerechnet sind das bis zu 24.000 Euro. Der Freibetrag wird im Regelfall direkt über die Lohnabrechnung berücksichtigt; falls er dort nicht oder nur teilweise erfasst wird, kann die Berücksichtigung nachträglich über die Einkommensteuererklärung erfolgen.

Die Aktivrente ist ein monatlicher Steuerfreibetrag und gilt nur für Monate, in denen die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Liegt der Arbeitslohn über 2.000 Euro im Monat, bleibt nur der darüber hinausgehende Teil regulär steuerpflichtig.

Wichtige Einschränkungen bei der Aktivrente
  • Gilt nur für reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und grundsätzlich erst ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze
  • Minijobs und selbständige Tätigkeiten sind nicht begünstigt
  • Auch Ruhestandsbeamte oder zuvor Selbständige können profitieren, wenn die aktuelle Beschäftigung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt
  • Nicht genutzte Monatsbeträge sind grundsätzlich nicht auf andere Monate übertragbar; in Sonderfällen ist eine nachträgliche Berücksichtigung über die Einkommensteuererklärung möglich

Besteuerung der Rente 2026: Was Neurentner wissen sollten

Wer 2026 erstmals eine gesetzliche Rente bezieht, muss 84 Prozent der Bruttorente versteuern. Die verbleibenden 16 Prozent gelten als steuerfreier Rentenfreibetrag und werden auf Basis der ersten vollen Jahresbruttorente als fester Eurobetrag festgeschrieben — er gilt dann für die gesamte Rentendauer.

Der steuerliche Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen diesen Betrag übersteigt, wird Einkommensteuer fällig.

Für Bestandsrentner ändert sich an ihrem individuell festgelegten Rentenfreibetrag nichts. Allerdings kann die Rentenerhöhung im Juli dazu führen, dass bisher steuerfreie Renten über den Grundfreibetrag rutschen.

Betriebsrente: Höherer Freibetrag bei der Krankenversicherung

Wer eine Betriebsrente bezieht und pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist, profitiert 2026 von einem höheren Freibetrag. Bis zu 197,75 Euro monatlich bleiben beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung — gegenüber 187,25 Euro im Vorjahr.

Der Freibetrag ergibt sich aus einem Zwanzigstel der Bezugsgröße in der Sozialversicherung, die 2026 bei 3.955 Euro monatlich liegt. Nur der Anteil der Betriebsrente, der 197,75 Euro übersteigt, wird mit dem vollen GKV-Beitragssatz belegt. In der Pflegeversicherung gibt es weiterhin keinen entsprechenden Freibetrag.

Rechenbeispiel: Betriebsrente von 300 Euro

Bei einer Betriebsrente von 300 Euro monatlich werden dank Freibetrag nur 102,25 Euro (300 € – 197,75 €) für GKV-Beiträge herangezogen. Dadurch bleibt spürbar mehr netto.

Minijob und Mindestlohn: Neue Grenzen seit Januar 2026

Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen. Weil die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, liegt sie seit Januar bei 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr.

Der Übergangsbereich für sogenannte Midijobs erstreckt sich 2026 von 603,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich. Innerhalb dieses Bereichs zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialversicherungsbeiträge.

Mütterrente III: Gleichstellung ab 2027, Auszahlung ab 2028

Das Gesetz zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten wurde im Dezember 2025 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die inhaltliche Änderung gilt ab dem 1. Januar 2027: Erziehende, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, erhalten dann zusätzlich 0,5 Entgeltpunkte pro Kind — das sind derzeit rund 20,40 Euro monatlich. Damit werden alle Kindererziehungszeiten auf bis zu 36 Monate (drei Jahre) angeglichen, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.

Die technische Umsetzung erfordert die Anpassung von Millionen Rentenkonten. Auszahlungen werden voraussichtlich ab 2028 erfolgen, mit Nachzahlung für 2027. Rund 10 Millionen Rentner können profitieren — ein gesonderter Antrag ist in den meisten Fällen nicht notwendig.

Altersvorsorgedepot: Geplanter Riester-Nachfolger

Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2025 einen Gesetzentwurf für das sogenannte Altersvorsorgedepot beschlossen. Es soll die Riester-Rente durch ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot ersetzen, in das Sparer direkt in ETFs und Fonds investieren können — ohne Versicherungsmantel und ohne Beitragsgarantie.

Der Gesetzentwurf wurde am 26. Februar 2026 in erster Lesung im Bundestag beraten. Eine abschließende Abstimmung ist für den 27. März 2026 vorgesehen. Die Einführung ist vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung zum 1. Januar 2027 geplant. Bestehende Riester-Verträge laufen unabhängig davon weiter.

Rentenversicherungsbeitrag und weitere Rechengrößen

Der Beitragssatz zur allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung bleibt 2026 bei 18,6 Prozent — seit neun Jahren unverändert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils die Hälfte (9,3 Prozent). Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 8.450 Euro monatlich beziehungsweise 101.400 Euro jährlich.

Häufige Fragen zur Rentenreform 2026

Ab wann gilt die Rentenerhöhung?

Die Rentenerhöhung von 4,24 Prozent tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird der erhöhte Betrag automatisch ausgezahlt. Die Rentenwertbestimmungsverordnung muss zuvor noch vom Bundeskabinett und Bundesrat verabschiedet werden.

Kann ich die Aktivrente und einen Minijob kombinieren?

Der Aktivrente-Freibetrag von 2.000 Euro monatlich gilt ausschließlich für reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Ein Minijob bis 603 Euro ist selbst nicht begünstigt, kann aber neben einer begünstigten Beschäftigung bestehen. Entscheidend ist, dass die Aktivrente nur für das sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis genutzt wird.

Muss ich für die Mütterrente III einen Antrag stellen?

In den meisten Fällen nicht. Die zusätzlichen Entgeltpunkte werden automatisch berechnet und gutgeschrieben. Nur wer noch keinen Rentenantrag gestellt hat und die Kindererziehungszeiten bisher nicht gemeldet sind, sollte dies nachholen.

Ändert sich der Rentenfreibetrag für Bestandsrentner?

Nein. Der einmal festgelegte Rentenfreibetrag bleibt für Bestandsrentner unverändert. Allerdings ist die Rentenerhöhung ab Juli 2026 vollständig steuerpflichtig, da sie den bereits fixierten Freibetrag übersteigt.

Quellen und weiterführende Informationen

Deutsche Rentenversicherung
Offizielle Mitteilung zur Rentenanpassung 2026 (4,24 %)
Bundesfinanzministerium
FAQ zur Aktivrente: Voraussetzungen, Lohnsteuerabzug und Sonderfälle
Bundesregierung
Übersicht der gesetzlichen Neuregelungen ab Januar 2026
Deutscher Bundestag
Verlängerung des Rentenniveaus und mehr Mütterrente
Bundesfinanzministerium
BMF zu Rentenbesteuerung und Grundfreibetrag 2026
BMAS
BMAS-Überblick zu Rechengrößen 2026 (Bezugsgröße, Beitragsbemessungsgrenze)
Deutscher Bundestag
Erste Beratung der Reform der privaten Altersvorsorge am 26. Februar 2026
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Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung oder an einen zugelassenen Steuerberater beziehungsweise Rentenberater.

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